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StVG § 17 Schadensverursachung durch mehrere Kraftfahrzeuge

StVG § 17 Schadensverursachung durch mehrere Kraftfahrzeuge

[ Auszug: (1) Wird ein Schaden durch mehrere Kraftfahrzeuge verursacht und sind die beteiligten Fahrzeughalter einem Dritten kraft Gesetzes zum Ersatz des Schadens verp ... ]